Förderungen

Förderungen

Einige Bundesländer fördern den Einbau von Alarm- oder Videoüberwachungssystemen. Wir beraten Sie nicht nur in Bezug auf mögliche Förderungen, sondern kümmern uns auch um die Abwicklung.
Zögern Sie nicht und fragen Sie uns nach den Möglichkeiten.
Wir beraten Sie gerne!

Die staatlichen Förderungen für Sicherheitstechnik für Sie zusammengefasst:

Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert den Einbau einer Alarmanlage und den Einbau eines mechanischen Schutzes (Sicherheitstüre) jeweils mit 30% der Errichtungskosten (maximal jeweils € 1.000,-). Gefördert werden Eigentümer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusen bzw. Reihenhäusern und Wohnungen, die dort Ihren Hauptwohnsitz haben.

Oberösterreich

Das Land Oberösterreich fördert die Errichtung eine Alarmanlagen für Eigentümer und Mieter von Eigenheimen in Form eines Zuschusses von 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.000,-). Der Antrag kann bis 2 Jahre nach Rechnungslegung gestellt werden.

Burgenland

Das Burgenland fördert die Errichtung von Alarmanlagen mit 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.000,-) und die Errichtung von Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlagen mit 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.500,-). Wird zusätzlich noch eine Sicherheitstüre verbaut so beträgt die maximale Fördersumme € 2.000,-.

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Einige Bundesländer fördern den Einbau von Alarm- oder Videoüberwachungssystemen. Wir beraten Sie nicht nur in Bezug auf mögliche Förderungen, sondern kümmern uns auch um die Abwicklung.
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Die staatlichen Förderungen für Sicherheitstechnik für Sie zusammengefasst:

Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert den Einbau einer Alarmanlage und den Einbau eines mechanischen Schutzes (Sicherheitstüre) jeweils mit 30% der Errichtungskosten (maximal jeweils € 1.000,-). Gefördert werden Eigentümer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusen bzw. Reihenhäusern und Wohnungen, die dort Ihren Hauptwohnsitz haben.

Oberösterreich

Das Land Oberösterreich fördert die Errichtung eine Alarmanlagen für Eigentümer und Mieter von Eigenheimen in Form eines Zuschusses von 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.000,-). Der Antrag kann bis 2 Jahre nach Rechnungslegung gestellt werden.

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Burgenland

Das Burgenland fördert die Errichtung von Alarmanlagen mit 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.000,-) und die Errichtung von Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlagen mit 30% der Errichtungskosten (maximal € 1.500,-). Wird zusätzlich noch eine Sicherheitstüre verbaut so beträgt die maximale Fördersumme € 2.000,-.

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